Schönheitschirurgie versus Plastisch-Ästhetische Chirurgie

Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist in Deutschland seit Jahren ein eigener Facharzt. Die Ausbildung dauert insg. 6 Jahren und wird von den zuständigen Ärztekammern streng kontrolliert. Um den Facharzt zu erlangen müssen die Auszubildenden insg. ca. 300 selbständig unter Anweisung eines erfahrenen Kollegen durchgeführte Eingriffe aus den gesamten 4 oben genannten operativen Feldern (z.B. Brustvergrößerung, Brustverkleinerung, Bruststraffung, Bauchstraffung, Nasenkorrektur, Fettabsaugung, Gesichtseingriffe) nachweisen.

Die immer beliebter werdende Ästhetische Chirurgie ist eine der 4 Säulen der Plastischen Chirurgie. Die Rekonstruktive Chirurgie, die Handchirurgie und die Verbrennungschirurgie stellen die anderen 3 dar.

Die Plastische Chirurgie beschäftigt sich hauptsächlich mit dem sichtbaren Teil des Körpers. Ihr Ziel ist es, die Körperform und sichtbar gestörte Körperfunktionen wiederherzustellen oder zu verbessern.

Es ist die einzige legitime Berufsbezeichnung in Deutschland (zusammen mit der Zusatzbezeichnung Plastische Operationen), die den Namen Ästhetische Chirurgie und die damit verbundene Fachkompetenz, ästhetisch-chirurgische Eingriffe am menschlichen Körper durchführen zu dürfen, beinhaltet. Sie distanziert sich eindeutig von dem allgemein und umgangssprachlich benutzten Begriff des „Schönheitschirurgen“. welcher die verschiedensten anderen Fachdisziplinen, wie z.B. Dermatologie, Gynäkologie, HNO, Orthopädie, Allgemeinchirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie etc., die sich mit der Verbesserung der äußeren Körperform beschäftigen, einschließt.

Die DGPRAEC (Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Aesthetischen Chirurgen) ist der bundeweite Berufsverband aller Plastischen Chirurgen in Deutschland. Der Präsident, Prof. Dr. med. Peter Vogt empfahl in einem aktuellen Interview über die Berufsbezeichnung des „Schönheitchirurgen“ einen Blick nach Österreich: „Hier ist vorgesehen, rechtlich abzusichern, dass Ärzte nur noch Eingriffe durchführen dürfen, die durch ihre Weiterbildung abgedeckt sind. So dürften dann Dermatologen Falten unterspritzen oder Gynäkologen Brüste vergrößern“, erklärt Vogt. Dies sei in Deutschland zwar auch durch das ärztliche Berufsrecht gesichert, allerdings habe ein vom Berufsgericht wegen Brustvergrößerungen abgemahnter Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg Anfang 2011 vom Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf Artikel 12 des Grundgesetztes (Berufsfreiheit) das Recht zugesprochen bekommen, Brüste zu vergrößern, sofern dies nicht überhand nehme und er sich den Eingriff zutraue. „Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Gesetzgeber im Dialog mit Kammern und Fachgesellschaften einen Weg findet, hier eindeutige und justiziable Regelungen durchzusetzen. Dies scheint in jedem Fall sinnvoller, als einen ,Facharzt für Schönheitschirurgie’ zu verankern“, schließt der Plastische und Ästhetische Chirurg.

Der Inhaber vom Pantheon Aesthetic Center Georgios Hristopoulos ist Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie mit langjähriger und internationaler Fachkompetenz. Seit 2010 führt er ästhetisch-plastische Operationen in Köln, Düsseldorf, NRW-Raum durch. Einige seiner Spezialgebiete stellen die komplett submuskuläre Brustvergrößerung sowie die Bauchdeckenstraffung dar.

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin und überzeugen Sie sich selbst!